AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Thomas Halbmayr – Spanngurt St Valentin –
Österreich erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie
schriftlich bestätigt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch verbindlich, wenn einzelne Teile aus
irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

PREISANGEBOTE
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben/ werden jedenfalls als Fixpreise
vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen sonstige Versandkosten nicht ein.
Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des
Auftragnehmers verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer
Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der
Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen
widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen sind in den Lieferpreisen inkludiert.
Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und
Konfektionieren der Druckarbeit.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist im Voraus nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten.

LIEFERZEIT
Vereinbarte Lieferzeiten sind Fixtermine mit einem Spielraum von +/- 7 Tagen.
SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN
Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei
berichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden
maßgebend / soweit nichts anderes ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht wird.

BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den
sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren
Herstellung. Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach
Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich
nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, nachdem die Ware den Betrieb des
Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht
werden.
Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 6 Monate.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer
berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung des Auftragnehmers
für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse
seitens des Auftraggebers entstanden sind.

HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für
vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung
der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN
Für beigestellte Daten, Druckpapier haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei
Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist.
Beigestellte Daten sind vom Auftragnehmer auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls der
Auftraggeber zu warnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher
Untauglichkeit / Unrichtigkeit beigestellter Daten/Materialen zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine
Ersatzpflicht ausgeschlossen. Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B.
Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen
Fertigungsverfahren bedingt sind. Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des
Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt
ausschließlich dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie
anzufertigen, soweit er sie für die Bearbeitung benötigt. Diese verbleiben dem Auftragnehmer. Die
Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert, dass zur
Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet
werden. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung,
Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum des Auftragnehmers über.

EIGENTUMSRECHT
Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze,
Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und
andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten
Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der
Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt
werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.

URHEBERRECHT
Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte
an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme
nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die
Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen
welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern
oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen und ist berechtigt anzunehmen, dass dem
Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages
erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK
Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden
Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches/ EU Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist
Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle
Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des
Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

St Valentin, 5. Februar 2019